Verlassenschaften

Mit dem Tod eines Menschen sind viele Rechtsfragen verbunden. Ziel ist es im Erbfall alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten neutral und objektiv im Sinne aller Verfahrensbeteiligten abzuwickeln und das Vermögen ordnungsgemäß an die berechtigten Personen zu übertragen.

Als Gerichtskommissär erfüllt der Notar diese Aufgaben unter Einhaltung strenger Pflichten für das Gericht und vereinfacht den Beteiligten die Abwicklung in dieser schwierigen Lebenslage.

Je besser die Vorbereitung desto rascher die Erledigung - die Todesfallaufnahme:

 

Der Notar begleitet Sie von der ersten Besprechung, der Todesfallaufnahme, bis zur Beendigung des Verfahrens. Aber auch danach hilft Ihnen Ihr Notar bei den erforderlichen Schritten wie beispielsweise Grundbuchs- und Firmenbucheintragung.

 

Unterlagen für die Todesfallaufnahme:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern sowie die Standesurkunden
  • Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter bzw. Erwachsenenvertreter
  • Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeigen, Trauerbillets
  • Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
  • Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
  • Gehalts/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
  • Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
  • Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit und Darlehensschulden, Bürgschaften
  • Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern
  • Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes
  • Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein und Versicherung
  • Unterlagen über zu Lebzeiten des Verstobenen erfolgte Übertragungen von Vermögenswerten (Schenkungs-, Übergabsverträge)
  • Informationen über weitere Vermögenswerte des Verstorbenen