Notarielle Beurkundungen

Zu einem der wesentlichsten Wirkungskreise Ihres Notars zählt die Errichtung von öffentlichen Urkunden bzw. die Verleihung der Kraft einer öffentlichen Urkunde unter der Einhaltung strenger Berufsrichtlinien.

Recht braucht Form. Form braucht Pflicht.

 

Ihr Notar bringt Ihr Anliegen in die korrekte Form:

  • Notariatsakte
  • Aufnahme von letztwilligen Anordnungen
  • Beurkundung von Tatsachen und Erklärungen
  • Vidimierung
  • Legalisierung, Anerkennungserklärung
  • Urkundenvorweisung, Beurkundung über die Bekanntmachung von Erklärungen sowie die Zustellung von Urkunden
  • Beurkundung von Beratungen und Beschlüssen
  • Beurkundung tatsächlicher Vorgänge
  • Amtsbestätigung
  • Erteilung von Ausfertigungen, Abschriften, Auszügen und Zeugnissen
  • Auszüge aus öffentlichen Büchern und Registern

 

 

Hinweis: Für einen Beglaubigungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Ihnen angenehmen Termin unter: 02942/2305

 

 

Mitzubringen sind:

- aktueller Lichtbildausweis im Original

- konkrete Urkunde

- allenfalls zum Nachweis einer Namensänderung oder

   der Führung eines Titels die entsprechende Urkunde im Original