Zu einem der wesentlichsten Wirkungskreise Ihres Notars zählt die Errichtung von öffentlichen Urkunden bzw. die Verleihung der Kraft einer öffentlichen Urkunde unter der Einhaltung strenger Berufsrichtlinien.
Recht braucht Form. Form braucht Pflicht.
Ihr Notar bringt Ihr Anliegen in die korrekte Form:
Hinweis: Für einen Beglaubigungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Ihnen angenehmen Termin unter: 02942/2305
Mitzubringen sind:
- aktueller Lichtbildausweis im Original
- konkrete Urkunde
- allenfalls zum Nachweis einer Namensänderung oder
der Führung eines Titels die entsprechende Urkunde im Original